Ein Streifzug durch die Jahrhunderte.
Stapelrecht (auch Stapelgerechtigkeit, Staffelrecht, Stapelfreiheit, Niederlagsrecht), ist ein gewissen Städten bewilligtes Recht, wonach bestimmte oder auch alle Waren, jedenfalls aber mit Ausnahme der »Landesware«, die auf Straßen versandt wurden, an denen ein Stapelplatz gelegen war, dort abgeladen und eine gewisse Zeit über zum Verkauf ausgestellt werden mußten, bevor sie weitertransportiert werden durften. (z.B.: Köln 1259, um 1260 Pirna (erneuert 1325), Görlitz 1339, Leipzig 1466) Ein Vorläufer des Stapelrechts ist das jus emporii, auf Grund dessen eine Stadt verlangen konnte, daß die in ihr aufgestapelten Güter nur an die Einwohner der Stadt verkauft wurden.
In Pirna gestaltete sich die Situation folgendermaßen:
Im Schutz einer wahrscheinlich schon im 11. Jahrhundert bestehenden (und 1269 erstmals urkundlich erwähnten) Burg kommt es um 1200 im Rahmen des Landesausbaus zur Entstehung eines festen Austauschplatzes unter der Burg. Dieser Platz erhielt schließlich um 1260 von Markgraf Heinrich dem Erlauchten (Markgraf von Meißen, ein Wettiner) schon zwei Jahrhunderte vor Dresden das Stadtrecht. 1233 wird Pirna erstmals urkundlich erwähnt. 1293 erwirbt König Wenzel II. von Böhmen Stadt und Burg vom Meißner Bischof. Von 1294 bis 1405 war Pirna eine böhmische Stadt. Den Burgwall auf dem Sonnenstein ließen die Landesherren in eine auch als Grenzburg gegen die Mark Meißen dienende böhmische Burganlage umbauen. Pirna entwickelte sich in dieser Zeit zum wichtigsten Warenumschlags- und Handelsplatz an der Elbe zwischen Magdeburg und Leitmeritz (Litomerice). Hier wurden Häute, Felle und Leder aus der Lausitz und aus Böhmen sowie landwirtschaftliche Produkte, Wein, Salz und Getreide gehandelt. Pirna war außerdem ein wichtiger Tuchhandelsplatz für rheinische, flandrische und braunschweigische Stoffe, aber auch ein bedeutender Schiffbauort. Der böhmische König Johann erneuerte am 20. April 1325 das Niederlagsrecht (die Dokumente der alten Vorrechte sollen durch einen Brand vernichtet worden sein) sowie das Zollrecht. Im Privileg von 1325 stehen auch die Bestimmungen über den Salzhandel und besonders über das "Boemicale theloneum de sale".
Diese Handelsprivilegien beschleunigten den wirtschaftlichen Aufschwung Pirnas immens, verpflichtete das Stapelrecht doch alle das Stadtgebiet streifenden Händler dazu, ihre Waren nur auf Transportmitteln Pirnaer Bürger weiterzubefördern, aber erst nachdem sie ihre Produkte auf der Stadtwaage gewogen und drei "Sonnenscheine" lang den Einwohnern der Stadt angeboten hatten.
